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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

14. Sep 2017 - 14:55 Uhr

Letzte Infos zu Bundestagswahl (24. September) - Wo wird gewählt, wie wird gezählt, wo gibt es Hilfen und Ergebnisse?

etzte Infos zu Bundestagswahl (24. September) - Wo wird gewählt, wie wird gezählt, wo gibt es Hilfen und Ergebnisse? 

Foto: Stadt Freiburg
etzte Infos zu Bundestagswahl (24. September) - Wo wird gewählt, wie wird gezählt, wo gibt es Hilfen und Ergebnisse?

Foto: Stadt Freiburg

Am Sonntag, 24. September, sind über 156.000 Freiburgerinnen und Freiburger zur Bundestagswahl wahlberechtigt. Die Wahllokale in 40 Gebäuden der Stadt sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahllokale:
Freiburg bildet mit 19 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald den „Wahlkreis 281 Freiburg“. Alle 40 Wahlgebäude in der Stadt sind rollstuhlgerecht zugänglich. Das gilt auch für 138 der in ihnen untergebrachten 143 Wahllokale.
Unter www.freiburg.de/wahllokalfinder werden die rollstuhlgerechten Wahllokale angezeigt. Gibt man dort seine Wohnanschrift ein, erscheinen Anschrift und Außenansicht des Wahlgebäudes oder ein Ausschnitt des Stadtplans sowie die Angabe, ob das Wahllokal rollstuhlgerecht ist. Welche Wahllokale rollstuhlgerecht erreichbar sind, erfährt man auch unter Tel. 0761/201-5558. Da jedes Wahlgebäude auch über rollstuhlgerechte Wahllokale verfügt, kann man gegebenenfalls dorthin ausweichen – aber nur mit einem vorher beantragten Wahlschein.

Das Briefwahlergebnis wird von 60 Briefwahlvorständen ermittelt. Rund 1.600 Wahlhelferinnen und -helfer sind am 24. September im Einsatz, darunter etwa 1.000 Bürgerinnen und Bürger.

Wählen im Wahllokal:
Jede und jeder erhält den Stimmzettel im Wahllokal. Wählen kann man nur im Wahlraum des Bezirks, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Das Wahllokal und die Information, ob der Zugang rollstuhlgerecht ist, geht aus der Wahlbenachrichtigung hervor, die den Wahlberechtigten in Freiburg bis zum 22. August zugestellt wurde. Die Benachrichtigung oder der Wahlschein und ein Ausweis sind mitzubringen. Wer die Benachrichtigung vergessen und keinen gültigen Wahlschein hat, muss anhand des Ausweises im Wahlraum feststellen lassen, ob man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wählen per Briefwahl:
Für die Briefwahl ist es erforderlich, einen Wahlschein zu beantragen. Er wird immer zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt und berechtigt zur Briefwahl oder zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis. Bei der Stimmabgabe im Wahllokal ist der Wahlschein vorzulegen.

Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigte, die nicht eingetragen sind, erhalten den Schein nur, wenn sie nachweisen, dass sie den fristgerechten Antrag auf Eintragung nicht selbst verschuldet versäumt haben. Briefwahlanträge sind bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung / Wahlamt möglich – persönlich bei Vorsprache (Fahnenbergplatz 4), online auf www.freiburg.de, per Mail an wahlamt@stadt.freiburg.de, schriftlich oder per Fax (0761/201-5598), jedoch nicht telefonisch. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann der Antrag bis zum Wahltag um 15 Uhr beim Wahlamt gestellt werden. Falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann nach glaubhafter Versicherung ein neuer bis Samstag, 23. September, 12 Uhr ausgestellt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine Vollmacht vorlegen. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Wahlamt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Ausführliche Hinweise zur Briefwahl stehen auf dem Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen versandt wird.

Wer Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt (Fahnenbergplatz 4) abholt, kann dort auch gleich wählen und seinen Wahlbrief in die Wahlurne einwerfen. Das Amt ist für die Briefwahl wie folgt geöffnet: bis 22. September montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, am Samstag, 23. September, von 8 bis 12 Uhr, am Wahlsonntag, 24. September, von 8 bis 18 Uhr.

Persönliche Stimmabgabe:
Ob Briefwahl oder Stimmabgabe im Wahllokal: Wahlberechtigte müssen ihre Stimme persönlich abgeben. Nur wer nicht schreiben oder lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist, darf sich von einer anderen Person beim Wählen helfen lassen.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme, die ausschließlich in der Wahlkabine vergeben werden dürfen. Mit der Erststimme wählt man den oder die Bewerber_in in seinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste (Partei). Wer keine oder mehr als eine Erst- und eine Zweitstimme vergibt oder Änderungen vornimmt, macht die Stimme ungültig.

Wahltagsbefragungen:
Bei der Bundestagswahl am 24. September führt das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (ABI) erneut eine freiwillige und anonyme Befragung durch und erhofft sich damit, die folgenden Fragen beantworten zu können:
- Welchen Einfluss haben Alter und Geschlecht auf die Wahlentscheidung (Erststimmen und Zweitstimmen)?
- Wie wählen die Erstwählerinnen und Erstwähler?
- Welcher Partei ist es in welchem Maße gelungen, ihre Stammwählerschaft zu mobilisieren?
- Welchen Einfluss auf die Wahlentscheidung hat die Religionszugehörigkeit?
- Unterscheidet sich das Wahlverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund von den übrigen Wählern?
- Welchen Einfluss haben Schulbildung und der Beruf der Wählerinnen und Wähler auf die Parteiwahl?
- Was waren die wahlentscheidenden Themen?
- Welche Informationsquellen nutzen Wählerinnen und Wähler für ihre
politische Meinungsbildung?

Befragt werden zufällig ausgewählte Wählerinnen und Wähler beim Verlassen folgender Wahlgebäude: Bürgerhaus Zähringen, Albert-Schweitzer-Schule in Landwasser, Max-Weber-Schule im Stühlinger, Vigeliusschule in Haslach, Mühlmattenschule in Hochdorf, Kepler-Gymnasium im Rieselfeld, Pädagogische Hochschule in Littenweiler.

Die Befragung erfolgt schriftlich und ist völlig anonym. Die Befragten erhalten einen Fragebogen, gehen in eine eigens dafür aufgestellte Wahlkabine, füllen den Fragebogen aus und werfen ihn in eine gesonderte Wahlurne. Wahl und Umfrage sind klar getrennt. Zudem klären Plakate und Hinweisschreiben die Befragten über den Nutzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Umfrage auf.

Zeitraum der Befragung: Am Wahltag von 8 bis 15.30 Uhr.
Angestrebte Stichprobengröße: 1.000 bis 1.500 Wähler
Ausgefüllte Fragebögen werden in der Mittagszeit und nach 15.30 Uhr eingesammelt und noch am Wahltag erfasst. Eine weitere Befragung führt Infratest dimap vor einem Wahllokal im Droste-Hülshoff-Gymnasium durch. Alle Befragungen sind anonym und verletzen das Wahlgeheimnis nicht.

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte:
Blinde oder sehbehinderte Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Schablone bedienen. Damit sie erkennen können, wo die Vorderseite und wo oben ist, ist beim Stimmzettel in der rechten oberen Ecke ein ertastbares Loch eingestanzt.
Dieses Verfahren stellt sicher, dass Menschen, die wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen nicht lesen können, in der Lage sind, ihre Stimme unabhängig von fremder Hilfe abzugeben. Dafür bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung der Stimmzettelschablonen an. Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone stehen Erläuterungen in großer tastbarer Schrift. Mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert, auf der die Benutzung der Schablone erklärt wird. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig vorgelesen und darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Wer stark seheingeschränkt ist oder Personen kennt, die sich für dieses Angebot interessieren, erhält Schablone samt CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden (Tel. 0761/36122).

Ergebnisermittlung:
Nach Schließung der Wahllokale beginnen die Mitglieder der Wahlvorstände mit der öffentlichen Ermittlung des Wahlergebnisses. Sie melden die Einzelergebnisse an das zentrale Wahlbüro. Dort werden sie zum vorläufigen Gesamtergebnis der Freiburger Wahlbezirke zusammengestellt und für die Ermittlung des vorläufigen Gesamtergebnisses im Wahlkreis 281 an die Kreiswahlleitung beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald übermittelt.

Erste Zwischenergebnisse für Freiburg können am Wahlabend ab 19 Uhr unter www.freiburg.de abgerufen werden. Mit dem vorläufigen Endergebnis ist gegen 21 Uhr zu rechnen. Das amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 281 Freiburg stellt der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 27. September, um 11 Uhr im Landratsamt fest.

Repräsentative Wahlstatistik in 18 Freiburger Wahlbezirken:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind für Bundestagswahl Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.

Es gibt folgende Geschlechts- und Altersgliederung:
A Mann, geboren 1993 bis 1999
B Mann, geboren 1983 bis 1992
C Mann, geboren 1973 bis 1982
D Mann, geboren 1958 bis 1972
E Mann, geboren 1948 bis 1957
F Mann, geboren 1947 und früher
G Frau, geboren 1993 bis 1999
H Frau, geboren 1983 bis 1992
I Frau, geboren 1973 bis 1982
K Frau, geboren 1958 bis 1972
L Frau, geboren 1948 bis 1957
M Frau, geboren 1947 und früher

In Freiburg werden die wahlstatistischen Auszählungen in den Wahlbezirken Nr. 212-01, 212-04, 220-04, 231-01, 421-02, 421-04, 422-03, 531-01, 540-02, 540-04, 550-01, 560-01, 611-03, 612-04, 630-02, 640-01, 680-01, 680-02 durchgeführt.

Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerin bzw. des Wählers zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Auf den Stimmzetteln dieser Wahlbezirke ist links oben die jeweilige Altersgruppe, getrennt nach Geschlecht (z.B. 18-24 Jahre) eingedruckt. Diese werden im betreffenden Wahllokal am Eingang an die Wählerinnen und Wähler entsprechend ihres Alters und Geschlechts ausgegeben.

Die Wahlberechtigten werden über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik auf mehreren Wegen unterrichtet: durch Aushang einer Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vor den betroffenen Wahllokalen, durch Auslage des Merkblatts „Bundestagswahl 2017: Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“ in den Wahllokalen; und durch Unterrichtung im Vorfeld der Bundestagswahl, etwa in der Amtlichen Wahlbekanntmachung in der Badischen Zeitung am 11. September 2017.


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