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Breisgau-Hochschwarzwald - Titisee-Neustadt

21. Sep 2017 - 11:10 Uhr

Beamte decken Betrug gegenüber Job-Center auf - Die Betroffenen müssen mit einer Anzeige rechnen

Weil sie die berufliche Tätigkeit ihres Ehemannes gegenüber dem Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald verschwiegen und somit Sozialleistungen in Höhe von rund 5.900 Euro zu Unrecht bezogen hatte, erließ das Amtsgericht Titisee-Neustadt nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen eine 24jährige Neustädterin einen mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl und verhängte gegen die junge Frau eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen.

Die Frau selbst hatte die finanzielle Unterstützung zu einem Zeitpunkt für sich und ihren Ehemann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft beantragt, als die Voraussetzungen hierfür vorlagen. Die Aufnahme einer Beschäftigung des Ehemannes hätte sie dann jedoch anzeigen müssen. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass diese Unterlassung den Tatbestand des Betrugs erfüllte. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen sind dem Jobcenter zusätzlich zurückzuzahlen.

(Medieninformation: Hauptzollamt Lörrach, 21.09.2017)


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