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Ortenaukreis - Ortenaukreis

13. Nov 2017 - 15:57 Uhr

Land gibt 1,3 Millionen für soziale Einrichtungen im Ortenaukreis - Grünen-Landtagsabgeordneter Marwein: "Land investiert in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in jedem Alter"

Land gibt 1,3 Millionen für soziale Einrichtungen im Ortenaukreis - Grünen-Landtagsabgeordneter Marwein: "Land investiert in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in jedem Alter"

Foto: Büro Thomas Marwein
Land gibt 1,3 Millionen für soziale Einrichtungen im Ortenaukreis - Grünen-Landtagsabgeordneter Marwein: "Land investiert in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in jedem Alter"

Foto: Büro Thomas Marwein

Von den 7,3 Millionen Euro, die das Land aktuell für innovative, inklusive Bauprojekte freigibt, gehen weit mehr als eine Million in den Ortenaukreis. „Ich freue mich sehr über diese wichtige Unterstützung für die Menschen mit Behinderung vor Ort“, sagt Landtagsabgeordneter Thomas Marwein dazu.

Drei Projekte werden von den Mitteln im Ortenaukreis gefördert: Der Verein „Leben mit Behinderung Ortenau“ erhält 145.816 Euro, um einen Förder- und Betreuungsbereich zu schaffen. Die Lebenshilfe Offenburg wird mit 309.322 Euro und 856.604 Euro unterstützt, sie baut zwei neue Einrichtungen für Senior/innen mit Behinderung – ein Wohnheim und eine Tagesbetreuung.

„Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe an unserer Gesellschaft. Förderungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind darum ein wichtiger Bestandteil unserer sozialen Infrastruktur“, betont Thomas Marwein, Abgeordneter der Grünen im Landtag. „Seniorinnen und Senioren mit Behinderung bekommen durch Wohnheime und Tagesbetreuung die Möglichkeit, ein selbständiges Leben zu führen, das wiederum Grundlage für die selbstbestimmte Teilhabe an unserer Gesellschaft ist“, setzt er fort.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat in dieser Förderrunde insgesamt rund 2,4 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 4,9 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

Hintergrund: Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Demnach haben auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können.

Seit das Übereinkommen in Kraft getreten ist, hat das Land bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Sie sind eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will.

(Presseinfo: Büro Thomas Marwein, 13.11.2017)


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