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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

14. Mai 2021 - 16:08 Uhr

Corona-Verordnung macht Lockerungen in Freiburg möglich - Neue Regeln für Besuch von städtischen Museen, Mundenhof, Stadtbibliothek und Volkshochschule


Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat am heutigen Freitag festgestellt, dass der Stadtkreis Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Voraussetzungen für die Öffnungsstufe 1 der neuen Corona-Verordnung des Landes erfüllen. Im Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 13. Januar ununterbrochen unter dem Schwellenwert von 100, im Stadtkreis ist dies seit dem 27. April wieder der Fall. Damit ergeben sich für diverse städtische Einrichtungen, von Museen bis Mundenhof, neue Besuchsregeln.

Für den Mundenhof bringt die neue VO nur Verschärfungen mit sich. Ab morgen müssen Besucherinnen und Besucher einen aktuellen Coronatest vorzeigen (ein Testzentrum befindet sich am Mundenhof-Eingang). Außerdem besteht – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – Maskenpflicht für alle über 6 Jahre. Da weiterhin eine Besucherobergrenze besteht und die Kontaktdaten weiterhin erfasst werden müssen, hält der Mundenhof bis auf weiteres an der Terminbuchung fest. Auch die weiteren in der VO avisierten Öffnungsschritte versprechen keine Erleichterungen: Erst ab einer stabilen Inzidenz unter 50 kann der Mundenhof wieder ohne Auflagen öffnen.

Die Städtischen Museen und die Stadtbibliothek sind bereits für das Publikum geöffnet. Die ab heute geltenden VO-Regeln lassen mehr Besucherinnen und Besucher zu als bisher; erlaubt ist jetzt ein Besucher pro 20 Quadratmeter. Diese Regel wird in beiden Einrichtungen ab Dienstag, 18. Mai, angewandt, da die Umsetzung in punkto Organisation und Kommunikation etwas Vorlauf braucht. Für den Internationalen Museumstag am Sonntag, 16. Mai, gelten noch die bisherigen Regeln; die Buchungen sind bereits erfolgt.

Ab dem 18. Mai ist ein Besuch in den Städtischen Museen und in der Stadtbibliothek mit einem Testnachweis oder einer Bescheinigung als Genesene bzw. als Geimpfte möglich. Der Testnachweis kann von einem Schnelltestzentrum kommen, einem Arzt oder einer Ärztin, einer Apotheke, einer weiteren Institution, die als Tester zugelassen ist, oder vom Arbeitgeber.

Im Innenbereich kann das Theater Freiburg erst mit Öffnungsstufe 2 starten.

Auch die Volkshochschule Freiburg setzt die einzelnen Öffnungsschritte der Corona-Verordnung um. Nach den Pfingstferien werden die Kursangebote aus dem zweiten Programmheft der VHS in Präsenz angeboten, soweit dies nach der Verordnung möglich ist. Weitere Informationen stehen auf www.vhs-freiburg.de.

Ausdrücklich weist die Stadtverwaltung auf die Formulierungen zu den Genesenen und Geimpften aus den Verordnungen hin (CoronaVO und Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung).


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